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STEUERN

Meldepflicht: Auch von kleinen Geldgeschenken will das Finanzamt wissen

Wenn Sie Geldgeschenke nicht anzeigen, bedeutet das nicht automatisch, dass eine Steuerhinterziehung vorliegt – schließlich wird die Schenkungssteuer nicht fällig, wenn der Freibetrag nicht überschritten wird. Diese sind gestaffelt, je nach Verhältnis zur beschenkten Person:

Steuerklasse I

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: bis 500.000 Euro steuerfrei

  • Kinder und Stiefkinder: bis 400.000 Euro steuerfrei

  • Enkel: bis 200.000 Euro steuerfrei

Steuerklasse II

  • Eltern, Großeltern, Geschwister, Neffen und Nichten, Stief- und Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft: bis 20.000 Euro steuerfrei

 

Steuerklasse III

  • alle sonstigen Beschenkten: bis 20.000 Euro steuerfrei

Diese Freibeträge gelten allerdings für einen Zeitraum von zehn Jahren! Auch kleinere Teilschenkungen können sich dabei also aufsummieren und den Freibetrag überschreiten.

Deshalb müssen streng genommen auch kleinere Schenkungen gemeldet werden, damit das Finanzamt diese über längere Zeit nachvollziehen kann. Alles, was über dem Freibetrag liegt, wird gemäß einer Tabelle (s. u.) schließlich versteuert. Rechenbeispiel:

  1. Sie schenken einem Neffen 21.000 Euro

  2. die 1.000 Euro, die über dem Freibetrag liegen, werden mit 15 Prozent versteuert

  3. Sie zahlen auf diese Schenkung insgesamt 150 Euro Steuern

Lassen Sie sich in jedem Fall steuerlich beraten, wenn Sie eine größere Schenkung planen und sich unsicher mit den gesetzlichen Regelungen sind.

https://www.chip.de/news/Meldepflicht-Auch-von-kleinen-Geldgeschenken-will-das-Finanzamt-wissen_186200578.html
 

Was ist MiCA (Crypto Assets Regulation)?

 

MiCA ist eine neue Regelung innerhalb der EU, die den Kryptomarkt für Verbraucher sicherer und transparenter machen soll. MiCA steht für "Markets in Crypto-Assets Regulation" – deshalb sprechen manche auch von MiCAR. Die Idee dahinter: Unterschiede zwischen den Ländern bei Kauf und Verkauf von Krypto über zentrale Plattformen sollen wegfallen. Das Gesetz ist vor allem dazu da, Verbraucher besser zu schützen.

 

Die Regelung gilt für Herausgeber von Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum, aber auch für Unternehmen, die Krypto-Dienstleistungen anbieten – zum Beispiel zentrale Handelsplattformen. Diese Anbieter müssen sich offiziell um eine MiCA-Lizenz bewerben und dürfen ihre Dienste in der EU nur nach Genehmigung anbieten.

Deutschland

  • Steuerfrei sind Gewinne, wenn zwischen Kauf und Veräußerung mehr als ein Jahr liegt. Die Coins müssen also mindestens ein Jahr lang gehalten werden (Haltefrist bzw. Jahresfrist)

  • Steuerpflichtig sind Gewinne, wenn die Veräußerung (Verkauf, Tausch) innerhalb eines Jahres erfolgt, sofern die Freigrenze von 1.000 € pro Jahr überschritten wird (privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG).

Quelle: https://www.steuern.de/bitcoin-steuer

Österreich

 

Einkommensteuer

  • Durch die Ökosoziale Steuerreform treten ab 1. März 2022 ausdrückliche gesetzliche Regelungen zur Besteuerung von Kryptowährungen in Kraft, durch die eine Einbeziehung in die Einkünfte aus Kapitalvermögen und den besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent erfolgt.

Erfasste Kryptowährungen

  • Gemäß § 27b Abs 4 EStG ist eine Kryptowährung „eine digitale Darstellung eines Werts, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht zwangsläufig an eine gesetzlich festgelegte Währung angebunden ist und die nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert wird und die auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann. Als Kryptowährung gelten auch Forderungen auf Rückzahlungen, die aus der Überlassung von Kryptowährungen im Sinne des Abs 2 Z 1 entstehen“.

 

Quelle: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/sparen-veranlagen/steuerliche-behandlung-von-kryptowaehrungen.html

Schweiz

 

Muss ich Krypto-Gewinne in den Steuern angeben?

Ich habe letztes Jahr mit Bitcoins einen stolzen Gewinn gemacht. Ein Kollege sagt, das müsse man nicht versteuern. Stimmt das?

Nein. Solange Sie Ihr Geld bloss nebenbei anlegen und nicht als «gewerbsmässiger Wertschriftenhändler» gelten, sind Kursgewinne steuerfrei – egal, ob es sich um Gewinne aus dem Aktien- oder dem Währungshandel handelt, zu dem auch Kryptowährungen zählen. Im Gegenzug können Sie aber auch allfällige Verluste steuerlich nicht abziehen.

Was viele nicht wissen: Sie müssen Kryptowährungen genauso wie alle anderen Vermögenswerte (Bankkonten, Aktiendepots et cetera) in der Steuererklärung deklarieren und als Vermögen versteuern – zum Wert, den sie Ende Jahr hatten.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung definiert für Bitcoin und zahlreiche weitere Kryptowährungen genauso einen offiziellen Umrechnungskurs wie für Euro oder US-Dollar.

Anders ist es, wenn Sie Bitcoin schürfen, also Rechenkapazität zur Verfügung stellen und dafür Bitcoins zugeteilt erhalten. Das gilt als Einkommen und muss versteuert werden.

Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals am 25. März 2025 veröffentlicht.

Quelle: https://www.beobachter.ch/geld/steuern/muss-ich-krypto-gewinne-in-den-steuern-angeben-805810

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